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1. Mittelalter und neue Zeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 196

1897 - München [u.a.] : Oldenbourg
196 68. V. Der Westflische Friede vom 24. Oktober 1648. und Feind gleich gefrchtet, wo immer ihre Horden einbrachen. Das erst war jener Schwedenkrieg", der unserem Volke bis heute in nn-vergelicher Erinnerung geblieben ist. Gang der setzten Lriegscreignisse. Baners Nachfolger war der khne Torstenson. Derselbe rckte wiederholt in die kaiserlichen Erblande ein und erfocht neue Siege. Auch in Norddeutschland blieben die Schweden in der Ober-Hand. Das sdwestliche Deutschland wurde vorzglich durch die Franzosen (unter Turenne und Conde) verheert Sieg der Bayern unter General Mercy bei Herb st Hausen unweit Mergent-Heimund ihre Niederlage bei Alerheim unweit Nrdlingen 1645. Als Torstenson wegen Gichtkrankheit den Oberbefehl niederlegte, trat Gustav W ran gel an seine Stelle. Dieser vereinigte sich mit Turenne zu abermaligen Verwstungszgen durch die bayerischen Lande (1646 und 1648). Im letzten Kriegsjahr stand die schwedische Heeresleitung unter dem Pfalzgrafen Karl Gustav von Zweibrcken-Kleeburg, dem nachmaligen schwedischen König. Nach dessen Plane sollte auch noch gegen sterreich ein letzter Sto ausgefhrt werden. Eine nach Bhmen eingerckte Armee (unter Knigsmark) belagerte Prag und hatte schon die sogenannte Kleinseite der Stadt weggenommen, als die Kunde des langersehnten Friedensschlusses eintraf, der dem unheilvollen Krieg ein Ende machte. Paul Gerhardt besingt den Eindruck der Friedensbotschaft in einem Danklied, das mit den Worten anhebt: Gott Lob, nun ist erschollen Das edle Fried- und Freudenwort, Da nunmehr ruhen sollen Die Spie' und Schwerter und ihr Mord!" 68. v. Der Westflische Friede vom 24. Oktober 1648. Der endliche Friede war nach achtjhrigen Unterhandlungen in den westflischen Stdten Mnster und Osnabrck (und zwar zu Mnster mit Frankreich, zu Osnabrck mit den Schweden und Protestanten) in nachfolgender Weise vereinbart worden: A. In kirchlichen Angelegenheiten wurde der Augsburger Re-ligionsfriede einschlielich des Kirchlichen Vorbehalts besttigt, jedoch mit der Erweiterung, da alle bis zum 1. Januar 1624 (d. i. bis zur Beendigung des Bhmisch-Pflzischen Krieges) eingetretenen Konfesstons-und Gebietsvernderungen zu Recht bestehen sollten; hingegen wurden spter getroffene Bestimmungen, namentlich die des Restitutionsediktes, zurckgenommen, landesfrstliche Konfessionsneuerungen aber fr die Zukunft ausgeschlossen. In diesen Religionsfrieden wurden nunmehr auch die Fürsten unv Lnder reformierten Bekenntnisses aufgenommen. Die protestantischen Administratoren vormaliger Stifter erhielten Sitz und Stimme im Reichstag.

2. Mittelalter und neue Zeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 197

1897 - München [u.a.] : Oldenbourg
68. V. Der Westflische Friede vom 24. Oktober 1648. 197 Dieser selber sollte von nun an bei kirchlichen Beratungsgegenstnden in einen katholischen und einen protestantischen Abstimmungskrper geteilt sein, die sich der Streitflle gemeinsam zu vereinbaren htten. Wormatjahr 1624. Nach dem Stande der Verhltnisse im Normaljahre 1624 bestimmten sich jene konfessionellen Gebietsabgrenzungen Deutschlands, wie sie bis in die Gegenwart unverndert bestehen. Ein etwaiger Konfessionswechsel des weltlichen Landesherrn (wie er z. B. in der Pfalz und in Kursachsen noch erfolgte) bte keinen Einflu mehr auf das Bekenntnis der Unterthanen; ein Konfessions-Wechsel geistlicher Fürsten trat berhaupt nicht mehr ein und wre auch in An-betracht des Kirchlichen Vorbehalts bedeutungslos gewesen. B. Gebietsabtretungen und Gebietsvernderungen wurden hauptschlich folgende festgesetzt: 1. Frankreich (unter Ludwig Xiv.) erhlt den grten Teil von Elsa (auer Straburg) und die lothringischen Reichsstdte und Bistmer Metz, Toul und Verdun, welche es schon 1552 in Besitz genommen hatte; 2. Schweden (unter Christine) erhlt die wichtigsten deutschen Kstenlnder an der Nord- und Ostsee, nmlich Vorpommern ein-schlielich Stettin, Stralsund und Rgen, die Hansastadt Wismar in Mecklenburg und die frheren Bistmer Bremen (ohne die Stadt) und Verden, letztere als deutsche Herzogtmer mit Sitz-und Stimmrecht im Reichstag, auerdem noch 5 Millionen Thaler Kriegsentschdigung; 3. Brandenburg (unter Friedrich Wilhelm, spter der Groe Kursrst zubenannt) erhlt Hinterpommern und zum Ersatz fr Vorpommern, worauf es ebenfalls Erbansprche hatte, vier vor-malige geistliche Gebiete, nmlich das Erzbistum Magdeburg und die Bistmer Halberstadt, Minden und Kammin; 4. Bayern (unter Maximilian I.) behlt die Oberpfalz und die Kurwrde nebst dem Erztrnchsessenamt. 5. die Pfalz wird an Karl Ludwig, den Sohn des Winterknigs, zurckgegeben und fr ihn eine neue (achte) Kurwrde begrndet. 6. Auch Mecklenburg und Kassel erhalten Gebietsmehrungen aus vor-maligen Stiftern. 7. Die Unabhngigkeit der Schweiz und der Niederlndischen Generalstaaten wird anerkannt. C. Das Deutsche Weich wurde zu einem losen Staatenbunde ent-krstet, indem den einzelnen der mehr als 300 Staaten (darunter 61 Reichsstdte und 69 geistliche Frstentmer) mit geringfgigen Ein-schrnkungen volle Landeshoheit oder Souvernitt zugestanden wurde. Schweden und Frankreich bernahmen als Garanten" die

3. Mittelalter und neue Zeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 147

1897 - München [u.a.] : Oldenbourg
51. Die deutschen Territorialstaaten um 1500. 147 2. das Erzbistum Magdeburg; 3. die Wlfischen Herzogtmer Mrannschweig-Wolfenbttel, Braunschweig-Lneburg und Kalenberg-H anno der; 4. die Freien Städte Kamurg, Bremen und Lbeck; 5. das Erzbistum Wremen mit einem bedeutenden Gebiete zwischen Elbe und Weser: 6. das Herzogtum Mecklenburg und 7. das Herzogtum Pommern. 9. An kleineren geistlichen Herrschaften sind hervorzuheben: a) in Norddeutschland die Bistmer Meien, Halberstadt, Hildesheim, Paderborn, Mnster, Osnabrck, Verden, Brandenburg, Ratzeburg und Kammin, ferner die Abteien Korvey, Quedlinburg, Hersfeld und Fulda; b) in Sddeutschland die Bistmer zkrzvnrg, dessen Bischof schon seit 1168 den Titel Herzog von Ost franken fhrte, Bamberg und Eichsttt; die in bayerischem Gebiete liegenden Bischofsherrschaften zu Regensburg, Pas sau. Fr ei sing und (das Erzbistum) Salzburg; ferner die Bistmer A u g s -brg und Konstanz, die Reichsabtei Kempten und die Propftei Berchtesgaden; c) in Westde-utschland die Bistmer Worms, Speier und trfebrg, Mey, Toul und Verdun (oder Birten). 10. Unter den Reichsstdten Sddeutschtands blhen besonders Frankfurt, Nrnberg und Regensburg, Augsburg und Ulm, Konstanz und Straburg; im heutigen bayerischen Gebiete bestanden ferner noch folgende kleinere Reichsstdte: Rothenburg, Dinkelsbhl, Nrdlingen und Donauwrth, Kauf-beuren, Memmingen, Kempten und Lindau, Weienburg, Windsheim, Schweinfurt und Speier. 11. Das Herzogtum Lothringen mit den Hauptorten Nanzig (Nancy), Bar und Lnstadt (Luneville) stand unter Herzgen franzsischen Gebltes, welche ihre Zugehrigkeit zum Reiche schon sehr gelockert hatten. Zweiter Abschnitt. Nm iicyimi der Reformation bis pi Westflische Frieden 15171648. A. Entwicklung der Reformation in Deutschland von 15171555. (Vgl. Karte Vii.) 52. I. Vorbereitende und bestimmende Verhltnisse. 1. Wedrfnis einer kirchlichen Weform. Die groen Kirchen-Versammlungen zu Konstanz und zu Basel hatten die geforderte Reform der Kirche an Haupt und Gliedern" nicht zu stnde gebracht. Die folgende Zeit der Renaissance aber schien frs erste noch weniger geeignet, 10*

4. Mittelalter und neue Zeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 181

1897 - München [u.a.] : Oldenbourg
63. Gesteigerte Spannung zwischen den Religionsparteien. 181 Andererseits wurden in Norddeutschland noch weitere Bistmer ein-gezogen. Zugleich verlangten die Administratoren oder Verweser der protestautisierten Stifter als Rechtsnachfolger der Bischfe und bte das frstliche Stimmrecht im Reichstag, konnten aber damit nicht durchdringen. Ein Versuch, das Kurfrstentum Kln fr den Kalvinismus zu ge-Winnen, scheiterte an dem Widerstande der Katholiken. 2. Streit um Ktn 15831584. Der Erzbischof Gebhard Truchse (von Waldburg) hatte die reformierte Lehre angenommen und sich verheiratet Deshalb von Papst Gregor Xiii. abgesetzt, suchte er sich gleichwohl mit Hilfe kalvinischer und protestantischer Fürsten in der Herrschaft zu behaupten. Doch siegte zuletzt sein katholischer Gegenkandidat Ernst von Bayern, der dabei von seinen Brdern, den Herzgen Wilhelm V. und Ferdinand, untersttzt wurde (Erstrmung der Burg Godesberg und Einnahme von Bonn durch die Bayern). Von da an hat fast 200 Jahre lang (bis 1761) immer ein bayerischer Prinz das Erz-bistum und Kurfrstenamt von Kln innegehabt (meist in Verbindung mit den Bistmern Freising, Hildesheim, Mnster und Lttich). hnliche Streitigkeiten um den Bischofsstuhl endeten auch in Aachen und in Strasburg mit dem Siege der Katholischen. 3. Wilhelm Y. von Wayern (15791597). Herzog Wilhelm V., vermhlt mit Renata von Lothringen, war von strenger Sitte und Reli-giositt, was ihm den Beinamen der Fromme" verschafft hat. Wie sein Vater Albrecht V., trat er im Vereine mit seinem Bruder Ferdinand als Vorkmpfer fr den Katholizismus auf (vgl. im vorausgehenden den Kampf um das Kurfrstentum Kln) und suchte Frmmigkeit und kirch-liches Leben zu frdern. Den durch Papst Gregor Xiii. 1582 verbesserten Kalender (vgl. S. 199, 2) nahm Wilhelm V. als erster der deutschen Fürsten an. Die von seinem Vater begonnene Kunstpflege wurde eifrig fortgesetzt. Durch die miliche Lage seiner Finanzen ver-anlat, entsagte der Herzog 1597 freiwillig der Regierung. a) Ferdinandische Linie. Einen hervorragenden Anteil an allen Unternehmungen Wilhelms V. hatte sein Bruder Ferdinand, welcher mit Maria von Pettenbeck, der Tochter eines herzoglichen Beamten, vermhlt war und (als Graf von Wartenberg) Begrnder der Ferdinandischen oder Warten-bergischen Linie wurde. Diese erhielt das Erbfolgerecht in Bayern zu-gestanden, starb indes 1736 aus. b) Kirchlich-religise Thtigkeit. Den Jesuiten stiftete Wilhelm in Mnchen ein neues Kollegium (heutzutage die Alte Akademie") mit der St. Michaelskirche. Die ebenfalls der Leitung der Jesuiten unterstellte Hochschule Ingolstadt erhob sich damals zu groem Ansehen und ihrem strksten Besuche. Auf des Herzogs Veranlassung wrben die Reliquien des Hl. Benno (Bischofs von Meien, gestorben bortselbst 1107), welche schon unter Albrecht V. nach Mnchen gebracht werben waren, in der dortigen Frauenkirche beigesetzt (1580) uni> dieser Heilige seitdem als Schutzpatron von Mnchen verehrt, ebenso die Fronleichnamsprozession zu einem prunkreichen Festaufzuge der Kirche und des

5. Mittelalter und neue Zeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 166

1897 - München [u.a.] : Oldenbourg
166 56. V. Erster Zusammensto der Parteien im Schmalkaldischen Krieg. der Gromtige genannt) regierte noch bis 1567; er hatte fr seine Lande die protestantische Universitt Marburg ins Leben gerufen (schon 1527). 8. Wetz, Gonl und Werdnn französisch geworden (seit 1552). Im folgenden Winter zog der Kaiser nach Lothringen, um die drei Bistmer und Reichsstdte Metz, Tonl und Verdun wieder zu gewinnen, welche König Heinrich Ii. von Frankreich im Einverstndnis mit Moriz von Sachsen als Entschdigung fr die geleisteten Hilfsgelder 1552 besetzt hatte. Doch milang die von dem Kaiser und dem Spanier Alba versuchte Wiedereroberung von Metz, so da die geraubten Lnder im Besitze Frankreichs blieben. Das Reich verhielt sich solcher Unbill gegenber teilnahmslos. Erst nach mehr als 300 Jahren ist Metz fr Deutschland zurckgewonnen worden. 9. Der Warkgrfler Krieg und der Tod des Kurfrsten Moriz (1553). Markgraf Albrecht Alcibides von Brandenburg-Bayreuth hatte sich während des letzten Krieges von dem Bunde getrennt und brandschatzte auf eigene Faust die geistlichen Frstentmer in Franken, namentlich das benachbarte Bam-Berg, Wrzburg und Mainz, desgleichen die Reichsstadt Nrnberg. Als er auch nach dem Passauer Vertrag den Krieg gegen Katholiken wie Protestanten in der bisherigen Weise fortsetzte, vereinigten sich gegen ihn die bedrohten Nachbarlnder unter der Fhrung des Kurfrsten Moriz von Sachsen. Darauf rckte Albrecht auch gegen Sachsen vor, wurde aber bei Sievershausen (im Gebiete von Lne-brg) besiegt 1553 und alsbald in die Verbannung getrieben. In jener Schlacht hatte Moriz eine tdliche Verwundung erlitten, der er nach wenigen Tagen erlag, erst 32 Jahre alt. Sein Erbe war sein Bruder August I. (15531586), von seinen Unterthanen als Vater August" hoch verehrt; nicht minder beliebt war seine Gattin, die Mutter Anna". Ihre Nachkommen tragen heutzutage die Knigskrone von Sachsen (Albertinische Linie). 57. Vi. Einstweiliger Friedensschlu 1555 und Abdankung Karls V. 1556. 1. Der Augsurger Wetigionsfriede 1555. Auf die jngsten Parteikriege hin war das Verlangen nach einem dauernden Frieden ein ziemlich allgemeines. Es wurde ein Reichstag nach Augsburg berufen. Verdrossen, alle seine Bestrebungen milungen zu sehen, bertrug Karl V. die Leitung der Verhandlungen seinem Bruder, dem König Ferdinand. Nach halbjhriger Beratung einigte man sich, ohne auf das Konzil Rcksicht zu nehmen, zu einem Religionsftieden: allen rerchsstan-dischen Fürsten und Stdten der katholischen wie der augs-burgischen, nicht aber der reformierten Konfession wurde qolle Religionsfreiheit und die Beibehaltung des gegen-wrtigen Besitzes, also auch der eingezogenen Kirchengter,

6. Geschichte der Neuzeit - S. 25

1902 - München [u.a.] : Franz
Ter Verlust von Reichsgebiet. auch wenn die angestrebte weitere Einigung nicht zustande komme. Demnach war also die augsburgische Konfession als ein zu Anerkennung Recht bestehendes christliches Glaubensbekenntnis von ^ . Kaiser und Reich anerkannt. Zugleich wurde bestimmt, daß der Bekmnwws jeweilige Landesherr (in den Reichsstädten der Stadtrat) seinen durch das Untertanen die Konfession vorschreiben dürfe, und daß den Reich, letzteren gegen das Gebot des Glaubenswechsels nur das Mittel der Auswanderung freistehe. Über die geistlichen Gebiete Geistlicher des Reiches konnte man sich jedoch nicht einigen. Die Protestanten Vorbehalt, verlangten, daß das Recht zu reformieren den geistlichen Fürsten ebenso wie den weltlichen zugestanden werde. Dagegen machten die Katholiken deu sog. „geistlichen Vorbehalt" geltend, dem zif-svlge ein geistlicher Fürst durch seinen Übertritt zum Protestautismus seine Herrschaft verlieren sollte. Hiedurch entstanden neue Zwistig-teiteu. Der Verlust von Metz, Toul und Verdun 1552. Als M oritz vou Sachsen sich gegen den Kaiser wandte, Moritz und hatte er in einem Vertrage eingewilligt, daß König Heinrich Ii. ^nn^.11; von Frankreich, der 1547 auf Franz I. gefolgt war, die zum ülstü mc^' deutschen Reich gehörigen Städte Metz, Toul und Verdun in Lothringen sowie Cambrai in den Niederlanden als „Reichsvikar" besetze. Darauf rückte ein französisches Heer über die deutsche Grenze. Nachdem Toul und Verdun zur Unterwerfung gebracht waren, erschien es vor Metz, der wichtigsten der bedrohten Städte, und besetzte dies, entgegen allen Versprechungen, die der französische Feldherr der Bürgerschaft gemacht hatte. Nach acht Tagen erschien der König, schwor in der Kathedrale, Heinrich Ii. die Freiheiten der Stadt achten zu wollen, und verlangte auch von in Metz, den Mitgliedern des Rates den Eid der Treue. Als darauf der Oberschöffe erklärte, er werde den verlangten Eid nicht eher schwören, als bis er von seinem dem Kaiser geleisteten Schwur entbunden wäre, wurde er seiner Stellung entsetzt und seine Amtsgenossen durch Drohungen zur Nachgiebigkeit gebracht. Damit war Metz 1552 französisch geworden. Noch in demselben Jahre zog Karl V. heran, um die Stadt Karl V. sucht wieder zu gewinnen, der eintretende Winter sowie Mangel Metz zurückzn-an Lebens Mitteln nötigten ihn aber, sein durch Krankheiten gewinnen, geschwächtes Heer abzuführen. Metz blieb in französischem Besitz, wurde aber wie Toul und Verdun noch als Reichsstadt betrachtet, bis alle drei im westfälischen Frieden (1648) völlig und förmlich von Deutschland an Frankreich abgetreten wurden.

7. Geschichte der Neuzeit - S. 101

1902 - München [u.a.] : Franz
Erhebung Napoleons zum Kaiser der Franzosen 1804. 101 gungen festgestellt werden. Die zu diesem Zwecke niedergesetzte Reichsfriedensdeputation (Abordnung) faßte 1803 ihren letzten Beschluß. Zusolge dieses Reichsdeputationshauptschlusfes wurden die Geistliche geistlichen Staaten Deutschlands säkularisiert, d. H. eingezogen Staaten, und größeren weltlichen Staaten zugeteilt. Desgleichen wurden alle Reichsstädte bis auf sechs eingezogen oder mediatisiert (d. H. Reichsstädte, größeren Staaten einverleibt), so daß als solche nur erhalten blieben Hamburg, Bremen, Lübeck, Augsburg (bis 1805), Nürnberg (bis 1806) und Frankfurt (bis 1806 und wieder 1815—66). Im ganzen verloren 112 deutsche Staaten ihre Selbständigkeit. J£)te meisten Vergrößerungen erfuhren Preußen, das besonders Preußen, in Thüringen, am Harz und in Westfalen Erwerbungen machte; Bayern, das um geistliche und städtische Gebiete, wie Würz- Bayern, bürg, Bamberg, Freising. das Bistum Augsburg ohne die Stadt, Teile der Stifter von Passau und Eichstätt, ferner Schwe^infurt, Kaufbeuren, Kempten u.a. meist in Franken und Schwaben erweitert wurde; Württemberg, das v i e l e Württembergs schwäbische Reichsstädte in sich aufnahm, und Baden, welches Baden, die rechtsrheinische Pfalz mit Mannheim und Heidelberg sowie bischöfliche Gebiete (darunter Konstanz) erhielt. Außerdem wurden zu Kurfürstentümern erhoben: das Herzogtum Württem- Nene berg, die Markgrafschaft Baden, die Landgrafschaft Hessen- Kurfürsten. Kassel und Salzburg. Erhebung Napoleons zum Kaiser der Franzosen 1804. Nachdem Bonaparte die vorteilhaften Friedensschlüsse von Bonaparte Luueville und Amiens zustande gebracht, wnrde ihm (1802) durch Konsul aus Abstimmung des Volkes das Konsulat auf Lebenszeit über- ße^nä|eit tragen. Die innere Politik des ersten Konsuls strebte zunächst danach, die Ideen der Revolution mit den Überlieferungen der Vergangenheit zu versöhnen und ihre wesentlichen Errungenschaften mit dm Formen der Monarchie zu verbinden, die er für sich zu errichten gedachte. Er ließ ein allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, den Code Napoleon, ausarbeiten, der noch heute Code die Grundlage des bürgerlichen Rechtes in Frankreich bildet; er Napoleon, stellte den katholischen Kultus wieder her, indem er 1801 mit dem Papste Pins \ 11. ein Konkordat über die Neugestaltung der Konkordat französischen Kirche schloß, er gewährte den Ernigrauten die 1801. Rückkehr und schuf durch Stiftung des Ordens der Ehrenlegion Sfjretilegiott. einen neuen Adel. Mehrere Verschwörungen gegen sein Leben benützte er zur Vernichtung seiner Gegner (Erschießung des Herzogs von Enghien) und zur Förderung seiner ehrgeizigen Pläne. Auf e Grund einer Volksabstimmung (Plebiszit) ließ sich Bonaparte als Navoleon I Napoleon!., Kaiser der Franzosen, ausrufen und krönte sich i804.

8. Geschichte der Neuzeit - S. 38

1902 - München [u.a.] : Franz
38 Der westfälische Friede. Drei christl. Bekenntnisse. Normaljahr. Frankreich. Schweden. Schweiz und Holland. Brandenburg. Bayern. Pfalz. mindestens 10 Millionen umgekommen. Augsburg war von 80 000 auf 18 000 heruntergesunken. Im Bistum Freising zählten manche Dörfer nur noch von 400 Einwohnern. In Hessen allein waren 300 Dörfer, 17 Städte und 47 Schlösser niedergebrannt worden. Endlich kam der Friede zu stände, dessen Abschluß besonders durch den französischen Unterhändler acht Jahre lang verzögert worden war. 1648 wurde zu Münster und Osnabrück der westfälische Friede1) geschlossen, dessen wichtigste Bedingungen folgende waren. a) Kirchliche Bestimmungen. 1. Der Augsburger Religionsfriede wurde erneuert und auch auf die Reformierten ausgedehnt, so daß es im Reich drei zu Recht bestehende christliche Konfessionen gab, deren Bekenner sich in allen Reichsarigelegenheiten gleichstehen sollten. 2. Bezüglich der geistlichen Güter und der R e l i g i o n s -Übung innerhalb der einzelnen Staaten sollte fortan das Jahr 1624 als Normaljahr gelten, d. h. der Zustand vom 1. Januar 1624 maßgebend sein. b) Staatliche Bestimmungen. 1. Frankreich erhielt Breis ach und die bisher h a b sb n rgisch e n Besitzungen im Elsaß, d. i. im wesentlichen das flache Land, aber ohne Straßburg. 2. Schweden bekam Vorpommern mit den Jnfeln Rügen, Ufedom und Wollin, die Stadt Wismar und das Herzogtum Bremen-Verden (das frühere Erzstift Bremen, aber ohne diese Stadt). 3. Die Schweiz und die nördlichen Niederlande (Holland) wurden als selbständige Freistaaten anerkannt. 4. Brandenburg bekam nur Hinterpommern und zur Entschädigung für Vorpommern das Erzstift Magdeburg und die Bistümer Halber stadt, Minden und Kami n. 5. Bayern behielt die im Krieg erworbene Oberpfalz und die K u r w Ü r d e. 6. Die Nheinpsalz wurde dem Sohne Friedrichs V. Karl Ludwig gegeben und mit einer neuen Kurwürde, der achten ausgestattet. 1) Zu Nürnberg hielten die Kaiserlichen und die Schweden im großen Saale des Rathauses das Friedensbankett. — Sieh dort das Gemälde oon_ Joachim Sandrart. — Lies P. Gerhardts „Friedenslied": „Gottlob, nun ist erschollen das edle Fried- und Freudenwort."

9. Geschichte der Neuzeit - S. 53

1902 - München [u.a.] : Franz
Die Reunionen 1680—1684. 53 Republik, während Stürme die englisch-französische Flotte am Landen hinderten. Endlich erschien auch Hilfe von außen. Der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg erkannte Friedrich Wil-iu einer Eroberung Hollands dnrck die Franzosen die größte Gefahr ^lm von für seine rheinisch-westsälischen Besitzungen wie für Deutschland. Brandenburg. Deshalb schloß er 1672 ein Bündnis mit Holland, dem später der Kaiser und Spanien und endlich 1674 auch das deutsche Allianz gegen Reich beitraten, nachdem dessen Rhein- und Moselgegenden von den Frankreich Franzosen übermütig verheert worden waren. ' Um den brandenburgischen Kurfürsten, der den Krieg am lebhaftesten betrieb, vom Rhein abzuziehen, veranlaßte Ludwig Xiv. Die Schweden Schweden, in die Mark Brandenburg einzufallen. Da in Brandeneilte Friedrich Wilhelm seinem Hauptlande zu Hilfe tiur9' und brachte dem schwedischen Heere bei Fehrbellinx) eine vollständige Schlacht bei Niederlage bei 1675. Darauf rückte er in Pommern ein, entriß Fehrbellin den Schweden nach hartnäckiger Belagerung Stettin und Stral- lb75- f u n b und vertrieb sie in einem Winterselbzuge aus Ostpreußen, wohin sie von Livlanb aus eingefallen waren. Aber ltnterbeffen hatte Ludwig Xiv. zuerst Hollanb, dann Spanien und endlich Kaiser und Reich zum Frieden von Nimwegen 1678 bewogen, worin Spanien die Franche-Comte, Nimwegen der Kaiser Freiburg au Frankreich abtraten, und zwang den 1678. von seinen Bundesgenossen im Stich gelassenen Kurfürsten im Frieden von St. Germain 1679, das eroberte Vorpommern fast ganz St. Germain an Schweden herauszugeben. 1679. Die Neunionen 1680—1684. ^-Bald darauf beraubte Ludwig Xiv., während der Kaiser mit einem Ausstand in Ungarn beschäftigt war, das ohnmächtige beut]che Reich mitten im Frieden. Er setzte sog. Neunionskammern ein, Reunionsfranzösische Gerichtshöfe, welche untersuchen sollten, was jemals zu kammern. den Städten und Länbern gehört habe, die Frankreich seit 1648 erworben. Auf ihre Entscheidung hin besetzte ßubwig Xiv. die bezeichneten Punkte mit Truppen und riß so an 600 Städte, Dörfer, Burgen und anbere Plätze an sich. Der empfindlichste Verlust, welcher Deutschland auf biefe Weise traf, war der Straßburgs. Ein französisches Heer erschien vor der Stadt und zwang sie zur Übergabe. So warb Slraßbnrg, einst eine der angesehensten Reichsstäbte, Straßburg 1681 französisch. Das Reich beschränkte sich ans ohnmächtige 1681. Proteste seitens des Regensburger Reichstags. M Lies Heinr. D. Kleists Schauspiel „Der P^iuz von Homburg". — Jul. Minding: „Frobeu". Sieh Lohmeyer, Wandbilder. Nr. 13: „Der große Kurfürst bei Fehrbellin."

10. Neuere Zeit vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 11

1899 - München [u.a.] : Oldenbourg
77. Ludwigs Xiv. weitere bergriffe 16801688. 11 fr Lothringen, in Breisach fr das Elsa und in Besancon fr die Franche-Comte) und verlangte von ihnen eine Untersuchung darber, welche Gebiete etwa frher einmal zu den seit 1648 an Frankreich ge-fomincnen Lndern gehrt htten. Auf Grund der willkrlichen Urteile dieser Kammern zog Ludwig mitten im Frieden eine Reihe Deutscher Grenzgebiete (wie Germersheim, Landau, Zweibrcken, Homburg, Saar-brcken, Luxemburg, Mmpelgard und viele andere Orte) als Reunionen" an Frankreich. 3. Der Wau Strasburgs 1681. Whrend Ludwig auf einer Konferenz zu Frankfurt J bte Beschwerden der deutschen Fürsten prfen lie, nahm er am 30. September 1681 auch noch die Reichsstadt Stra brg durch einen frevelhaften berfall weg. Der Raub gelang ihm um so leichter, als die in ihrer Mehrzahl deutsch gesinnte Brger-schaft zu einer erfolgreichen Gegenwehr nicht hinlnglich gerstet war und von nirgendsher eine Untersttzung erhielt. Emprt verlangte der Kaiser, jetzt unter Zustimmung von Bayern, Hannover und einigen anderen Staaten, die Erklrung des Reichskrieges; auch Spanien und Schweden, dessen König zugleich Herzog von Zweibrcken war und dieses sein Stammland eben an Frankreich verloren hatte, machten Miene, einem Bndnis gegen ^Frankreich beizutreten. Doch die Mehrzahl!der deutschen Fürsten zeigte sich aus Gleichgltigkeit oder aus Rcksicht fr Ludwig Xiv. einem neuen Kriege abgeneigt. Der Kaiser aber wurde, nicht ohne Zuthun des franzsischen Knigs, seit 1683 durch einen Angriff der Trken in Anspruch genommen. So mute er zuletzt mit Frankreich 1684 zu Regensburg einen Waffenstillstand auf 20 Jahre" eingehen, wodurch Ludwig Xiv. im Besitze sseines Raubes gelassen wurde. 4. Werfotgung der Kugenotten seit 1685. Jschon unter Richelieu und Mazarin waren die Hugenotten in ihren politischen Rechten beeintrchtigt und alsbald auch von dem Zutritt zu staatlichen mtern ans-geschlossen worden; sie hatten sich daher zumeist dem Handel und der Industrie zugewendet. Ludwig Xiv. und seine Rte aber kamen zu dem Entschlsse, die unbedingte Herrschaft des kniglichen Willens wie ehedem auch in kirchlichen Angelegenheiten wieder zur Geltung zu bringen. Schon das Festhalten am protestantischen Bekenntnis wurde als eine Auflehnung gegen die Autoritt des katholischen Staatsoberhauptes gedeutet. So schritt man 1685 zur Aufhebung des Edikts von Nantes. Durch drckende Maregeln (Sperrung der Kirchen, ^Stras-einqnartiernngen von Dragonern, Verbot der Auswanderung) wurden die Hugenotten zum Eintritt in die katholische Kirche gezwungen. Ein Teil derselben widersetzte sich in offenem Kampfe (Krieg in den Cevennen)^ anderen gelang es, trotz der strengen Verbote, in die benachbarten protestantischen Lnder wegzuziehen, namentlich nach England, Holland, Brandenburg und Ansbach
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